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Rezeptabrechnung

Rezept

Gern rechnen wir Ihre Rezepte für Sie ab, sofern uns die Rezepte zum 28 eines jeden Abrechnungsmonats vorliegen.
Hierzu bekommen Sie zu jeder Bestellung einen gesonderten Abrechnungsschein mit dem Hinweis auf die rechtzeitige Zusendung Ihrer Rezepte. Dieser diehnt Ihnen auch als Abrechnungsnachweis.
Liegen uns die Rezepte bis zum 28. eines Monats nicht vor gehen wir davon aus, dass wir Ihnen die Artikel berechnen sollen.
Ein monatlichen Aufschub können wir leider nicht gewähren.