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Instrumente Zubehör Praxisbedarf

 

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Handelsgeschäfte der
Fa. AmIZ - Kühn und Neuhäuser OHG
Anbieter medizinischer Instrumente und & Zubehör
Dienstleistungen für Klinik & Praxis

Stand: 18.05.2008

§ 1 Vertragsschluß, Geltung der Bedingungen

(1) Alle Lieferungen und Leistungen seitens AmIZ erfolgen auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen.
(2) Auch wenn bei Abschlu&szelig; weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr in ihrer jeweils gültigen Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
(3) Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Angebote sind hinsichtlich aller Angaben über von AmIZ vertriebene Geräte und Dienstleistungen freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung von AmIZ oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus einem Vertrag mit AmIZ ohne Zustimmung von AmIZ auf Dritte zu übertragen.

§ 2 Zahlungsbedingungen, Preise, Aufrechnung

(1) Erbrachte Dienstleistungen stellt AmIZ je nach Vereinbarung Viertel- Halb- oder Ganzjährig in Rechnung, wobei eine monatliche Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu erfolgen hat.
(2) Sollte keine Vereinbarung wie in § 2 Abs. 1 erfolgen stellt AmIZ erbrachte Dienstleistungen sofort in Rechnung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Alle Zahlungen sind zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. AmIZ kann Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% und Verzugszinsen von 4,5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. AmIZ kann einen höheren, der Kunde einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweisen. Bei Verzug des Kunden ist AmIZ berechtigt, sämtliche noch ausstehende Forderungen sofort fällig zu stellen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf den Konten der AmIZ GbR als Erfüllungen. Zahlungen sind nur an AmIZ zu leisten.
(4) Im Handelswarengeschäft gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Rechnungs- und Mahnwesen.

(5) Bei Erstbestellungen behalten wir uns das Recht vor Vorauskasse einzufordern.

(6) Die Mietbedingungen, bei den Antidekubitussystemen oder anderen im Mietwesen zur Verfügung gestellten Artikel oder Gegenstände, sind wie folgt definiert.
Anliefertag, ist immer auch der erste Berechnungstag. (Au&szelig;er bei Standby-Geräten)
Einbautag, ist immer erster Berechnungstag.
Ausbautag ist immer letzter Berechnungstag.
(7) Bei erhöhtem Dienstleistungs- und Materialaufwand, der nicht von AmIZ zu vertreten ist, ist AmIZ berechtigt, die hierdurch verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Wünscht der Kunde nach Abschluß des Vertrages Änderungen der Leistungen oder erteilt er zusätzliche Aufträge, werden diese seitens AmIZ nach dem Umfang ihrer Inanspruch¬nahme zu den jeweils aktuell gültigen Preisen zzgl. Der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Gleiches gilt bei entstehenden Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden.
(8) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der AmIZ ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Ansprüche der AmIZ GbR aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger beste¬hender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, behält sich AmIZ ein Leistungsverweigerungsrecht vor. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der AmIZ beruht, nicht geltend machen.

§ 3 Umfang und Ausführung des Auftrages / Zeit-Ort-Mitarbeiter

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung gemä&szelig; Leistungsbeschreibung. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt. AmIZ ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Bei änderung der Rechtslage nach Abgabe der abschlie&szelig;enden äu&szelig;erung ist AmIZ nicht verpflichtet, den Kunden auf änderungen oder sich daraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen.
(3) Arbeitsort sind die Geschäftsräume der AmIZ GbR sowie ggf. die Räumlichkeiten des Kunden. Die regelmä&szelig;ige Arbeitszeit der AmIZ Mitarbeiter beträgt 38,5 Stunden pro Woche.
(4) AmIZ bestimmt, wie und durch welche Person ein Einzelauftrag durchgeführt wird. (5) Gegenüber den Mitarbeitern der AmIZ GbR hat der Kunde nur das Weisungsrecht eines Auftraggebers, also ein fachliches, projektbezogenes Weisungsrecht. Kein Weisungsrecht hat der Kunde also hinsichtlich Personen und Verhalten; d.h. das Direktionsrecht gegenüber den AmIZ Mitarbeitern verbleibt bei AmIZ.
(6) AmIZ verpflichtet sich, jeweils zuverlässige und für die vorgesehenen Arbeiten nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung geeignete Arbeitnehmer auszuwählen und sie zu unbedingter Sorgfalt bei der Arbeit zu verpflichten.
(7) AmIZ verpflichtet sich, Arbeitskräfte, die durch Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen ausfallen, kurzfristig durch andere geeignete Mitarbeiter zu ersetzen.

§ 4 Pflichten der AmIZ Geheimhaltung

(1) Alle Informationen, die den Mitarbeitern der AmIZ während ihrer Tätigkeit bekannt werden, werden mit der erforderlichen Sorgfalt geheim gehalten. Alle Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit, auch hinsichtlich des Bundesdatenschutzgesetzes, verpflichtet.
(2) Unterlagen, die AmIZ vom Kunden zur Durchführung der Arbeiten erhält, bleiben Eigentum des Kunden und werden ohne Genehmigung des Kunden nicht an Dritte, d.h. andere Personen als Mitarbeiter der AmIZ, weitergeleitet.
(3) Die AmIZ-Mitarbeiter, die im Betrieb des Kunden tätig werden, sind verpflichtet, sich den bestehenden Ordnungsvorschriften (Hausordnung, Brandschutz, Sicherheitsvorschriften o.ä.) zu unterwerfen.

§ 5 Aufklärungs-/Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf seine Kosten und Gefahr alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten und Informationen seiner Unternehmenssphäre zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt auch ohne besondere Aufforderung je nach Inhalt des Einzelauftrages alle für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und soweit nicht anders vereinbart unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu gehört insbesondere:
" Die Information und Aufklärung der AmIZ über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
" Unverzügliche überprüfung der von AmIZ erhaltenen Vorschläge und Anfragen. " Die Gewährung jeder erforderlichen Unterstützung der Mitarbeiter der AmIZ GbR bei deren Arbeiten in dem Betrieb des Kunden.
" Benennung eines Ansprechpartners, die während der Arbeitszeit der AmIZ-Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung steht.
Diese Kontaktperson ist ermächtigt, verbindliche Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
(3) Von allen der AmIZ übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält die AmIZ Kopien, die der Kunde jederzeit herausverlangen kann.
(4) Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde AmIZ alle aus der Benutzung entstehenden Schäden.
(5) Soweit bei Arbeiten im Betrieb des Kunden besondere gesetzliche oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu befolgen sind, wird der Kunde der AmIZ rechtzeitig solche Bestimmungen bekannt geben.
(6) Der Kunde wird sich bei eventuellen Unstimmigkeiten jeder Art zuerst bemühen, diese mit der Geschäftsleitung der AmIZ GbR gütlich zu klären. In solchen Fällen ist eine Protokollerklärung anzufertigen.
(7) Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass die an dem Projekt Beteiligten untereinander in ständiger Absprache stehen und das ständige Transparenz über bereits geleistete und noch zu leistenden Dienstleistungen herrscht. Im Falle erheblicher Abweichungen und/oder Störungen des Projektverlaufes hat der Kunde unverzüglich AmIZ zu informieren.
(8) Kommt der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist AmIZ von ihrer Leistungspflicht befreit bzw. ist berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten zu berechnen.

§ 6 Verzug/ Lieferzeit/ Lieferbedingungen

(1) Von AmIZ genannte Liefertermine sind unverbindlich, solange nicht eine Lieferzeit besonders vereinbart worden ist. Verschiebt sich ein Termin, verschieben sich die nachfolgenden Termine ebenfalls. Nachträgliche Wünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
(2) Kommt der Kunde mit der Erbringung einer ihm obliegenden Mitwirkungspflicht in Verzug und wird infolgedessen die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit für AmIZ unmöglich, so kann der Kunde Ansprüche wegen Verzuges insoweit nicht geltend machen. Darüber hinaus ist AmIZ zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der AmIZ auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn AmIZ von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
(3) AmIZ liefert in einem Umkreis von 30 Km, ab Firmensitz; frei Haus. Bei einer Entfernung über 30 Km, wird ein Frachtkostenanteil in Höhe von 50% der tatsächlich anfallenden Frachtkosten fällig. Bei Mindermenge sind die Frachtkosten in voller Höhe zu zahlen. Ab einem Nettoauftragswert von 250 liefert AmIZ frei Haus. Dies gilt nur innerhalb Deutschlands. Bei Lieferungen in Europäische Mitgliedsstaaten sowie andere Staaten werden die Frachtkosten in voller Höhe berechnet. Teillieferungen bleiben vorbehalten, ohne dass sich die Versandkosten für den Kunden erhöhen. Eine Frachteinheit, wird definiert durch die üblicherweise maximale Grö&szelig;e der verschiedenen Logistikunternehmen, nicht durch die Grö&szelig;e der Bestellung.
(4) Die Auslieferung der Ware erfolgt, in Abhängigkeit der Lagersituation von AmIZ und der Zulieferersituation, schnellstmöglich (24-48 Stunden). (5) Der Mindestbestellwert eines Auftrages beträgt 40 . Bei Bestellungen unter 40 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5 fällig. In extremen Ausnahmefällen (ist zu begründen und von AmIZ anzuerkennen), werden einzelne Artikel auch kurzfristig und kostenfrei versand.

§ 7 Besondere Vereinbarungen mit Einkaufsgenossenschaften

(1) Zahlungsbedingungen / Preise / Aufrechnung
" änderung zu § 2: Genossenschaftsmitgliedern wird ein Rabatt in Höhe von 2% gewährt. Es wird zusätzlich eine vertraglich festgelegte Bonuszahlung an die Einkaufsgenossenschaft abgeführt.
Ab einem Nettobestellwert von 650 erhalten Genossenschaftsmitglieder einen zusätzlichen Mengenrabatt in Höhe der jeweiligen Vereinbarung.
Bei Teilnahme eines Bankeinzugverfahrens werden den Genossenschaftsmitgliedern zusätzlich 2% Skonto gewährt.
(2) Lieferbedingungen
" Einschränkung zu Absatz 3 + 5 / § 6 der AGb.
Für Einkaufsgemeinschaften gilt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: ab einem Nettobestellwert von 25 , liefern wir frei Haus, sofern die Entfernung nicht 30 Km, vom Firmensitz, überschreitet. Ggf. ist ein erniedrigter Frachtkostenanteil von 25% der Tatsächlich anfallenden Kosten fällig.
" Unter 25 wird ein erniedrigter Frachtkostenanteil von 3 sowie ein Mindermengenaufschlag von 5 fällig.

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von AmIZ gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Aufstellungen und Berechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
(2) Soweit im Rahmen der Beratung Schutzrechte entstehen, so stehen diese AmIZ zu, wenn sie ausschlie&szelig;lich durch die Tätigkeit von Mitarbeitern/ Erfüllungs-gehilfen der AmIZ begründet wurden.

§ 9 Berichtigung

(1) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer äu&szelig;erung (Bericht, und dgl.) enthalten sind, können jederzeit von AmIZ auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in den äu&szelig;erungen der AmIZ enthaltene Leistungen in Frage zu stellen, berechtigen diese, die äu&szelig;erung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen.

§ 10 Haftung und Verjährung

(2) AmIZ leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Rechtsmängeln, Verschulden bei Vertragsschlu&szelig;, Nebenpflichtverletzungen oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
(3) Bei Vorsatz haftet AmIZ in voller Höhe.
(4) Bei grober Fahrlässigkeit und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet AmIZ in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder der Eigenschaftszusicherung verhindert werden soll.
(5) Bei mittlerer Fahrlässigkeit, bei Verzug, Unmöglichkeit und leichter fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht bzw. einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, haftet AmIZ auf Ersatz des Schadens, der typisch und voraussehbar war, begrenzt auf das Dreifache des Auftragnettovolumens für alle aus diesem Vertrag resultierenden und nach dieser Regelung zu ersetzenden Schäden.
(6) AmIZ haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, es sei denn AmIZ hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder durch eine Eigenschaftszusicherung sollte genau ein solcher Schaden vermieden werden.
(7) Soweit eine Versicherung von AmIZ für den Schaden einsteht, stellt AmIZ dem Kunden die Versicherungszahlung ohne Rücksicht auf die getroffenen Haftungsbeschränkungen in vollem Umfang zur Verfügung abzüglich des eventuell von AmIZ bereits gezahlten Betrages.
(8) Für Ansprüche des Kunden auf Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschlu&szelig; oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, für deliktische Ansprüche von zwei Jahren. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien vereinbaren die vertrauliche Behandlung der Inhalte von Verträgen und Angeboten samt beigefügter Anlagen. Andere zwischen den Parteien ausgetauschte Informationen gelten nur dann als vertraulich, wenn die Parteien dies kenntlich machen. Der Vertrag ist ausschlie&szelig;lich für den Kunden sowie dessen vertraulichen Berater bestimmt. Die Offenlegung dieses Vertrages samt beigefügter Anlagen an Dritte, insbesondere an Konkurrenzunternehmen der AmIZ GbR, wird nicht gestattet. Unberührt bleibt eine Weitergabe an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater, Finanzierungsinstitute, Versicherungen und zuständige Behörden im Rahmen der üblichen Auskunftspflicht.
(2) Die Bestimmungen des Absatz 1 gelten auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen jede Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
(2) Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich solche Umstände mit.
(3) Die Haftung wegen höherer Gewalt, insbesondere für Streik, Aufruhr, Feuer, Hochwasser und sonstigen Naturkatastrophen ist ausgeschlossen. (4) Jede Partei kann Leistungen aus den Verträgen kündigen, wenn eine solche Lage mindestens 180 Tage dauert.

§ 13 Allgemeine Vorschriften

(1) Die Verträge stellen die vollständigen und gesamten Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Verhandlungen, Verpflichtungen und übereinkommen.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags samt Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich zugelassen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AmIZ GbR zulässig. AmIZ ist jedoch berechtigt, den Vertrag insgesamt auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen.
(4) Weder der Verzug oder die Unterlassung der Ausübung eines Rechtes aus diesem Vertrag noch eine teilweise oder einzelne Ausübung eines solchen Rechts begründet einen Verzicht auf dieses Recht oder auf irgendein anderes Recht aus diesem Vertrag. Keine Zustimmung zu einem Versto&szelig; gegen eine ausdrückliche oder konkludente Bestimmung dieses Vertrages gilt als Zustimmung zu einem nachfolgenden Versto&szelig;.
(5) Salvatoresche Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt, für eventuelle Vertragslücken.
(6) Ausschlie&szelig;licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arnsberg, sofern der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist. AmIZ ist auch berechtigt die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständig ist. (7) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der AmIZ GbR. (8) Es gilt ausschlie&szelig;lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU.