Heißluftsterilisatoren
Sterilisierendes Agens: heiße Luft, trockene Hitze. Probleme: Luft ist ein schlechter Wärmeleiter, daher schlechter Wärmeübergang
und lange Ausgleichs- und Sterilisierzeiten erforderlich (z. B. 180 °C, 30 min), Heißluftstromschatten. Wärmeübergang
nicht möglich (gestapelt/zu eng). Geeignet für Podologie/Fußpflege?: Ja, weil ausschließlich massive Medizinprodukte ohne
besondere Anforderungen an die Aufbereitung zur Anwendung kommen. Ausnahme: Oberfläche der wieder aufbereitbaren
Schleif- und Fräsköpfe, die vorher im US-Bad zu reinigen sind. Verpackungsmittel für Sterilgüter: Alufolie: einlagig für
Verbrauch innerhalb von 48 h und geschützter Lagerung, zweilagig (zweimal einpacken) für geschützte Lagerung > 48 h, Metallkästen.
Anwendung: viruswirksame Desinfektion unverpackter MP: für „semikritische A-MP“. Sterilisation verpackter Sterilisiergüter:
für „kritische A- und B-MP“. Sterilisation unverpackter Sterilisiergüter: für gezielte Entnahmen aus dem Sterilisator
und Behandlungen in der Praxis (Sterilisator steht in diesem Fall in der Nähe des Behandlungsplatzes), Sterilisator dient als
„Verpackung“.
Dampfsterilisatoren (Autoklaven)
Sterilisierendes Agens: das nach der Kondensation des Sattdampfes auf der Oberfläche vorhandene heiße Wasser. Probleme: z.
B. kein Sattdampf, nicht kondensierbare Gase im Dampf und chemische Ablagerungen auf den Instrumenten bei Einsatz von
Trinkwasser (daher entsalztes Wasser einsetzen). Geeignet für Podologie/Fußpflege?: Ja, z. B. geeignete Typ S-Sterilisatoren mit
Kühlung und Trocknung für die „unverpackte Desinfektion“ und „verpackte“ Sterilisation“ der massiven Güter. Effektivere Wirkung
bei den Schleif- und Fräsköpfen in den „Tälern“. Verpackungsmittel für Sterilgüter: Asepturfolientüten: 1 Seite Folie/1
Seite Papier, Schweißgerät erforderlich, Kassetten oder Container mit wechselbaren papiernen oder textilen Filtern
Autoklaven-Typen nach DIN EN 13060
Typ B: z. B. 3 – 4 Vorvakua, Vakuum bis 150 – 100 mbar, Luft- oder Wasserkühlung, Vakuum- oder Lufttrocknung = in Podologie-/
Fußpflege-Praxen geeignet aber nicht erforderlich, da nur massive Güter vorhanden.
Typ S: 1 – 2 Vorvakua bzw. thermodynamische Vakua, auch Überdruckverfahren, Kühlung und Trocknung = in Podologie-/
Fußpflege-Praxen geeignet, wenn die verpackten Sterilisiergüter vom Sterilisatorhersteller spezifiziert sind.
Typ N: Dampfströmungsverfahren, evtl. im Überdruck, keine Kühlung und Trocknung = in Podologie-/Fußpflege-Praxen nicht
geeignet, da für verpackte Güter ungeeignet und Güter nicht getrocknet werden (nicht lagerfähig)
Validierung von Kleinsterilisatoren
Die Validierung besteht aus:
- IQ, Abnahmebeurteilung (Installationskontrolle)
- Prüfung der Dokumentation und Sicherheitseinrichtungen
- Raumbedarf, Raumtemperatur und Luftfeuchte, Betriebsmittel, Entsorgung,
Zyklusablauf, Luftleckage = durch Hersteller oder Händler des Sterilisators,
-OQ, Funktionsbeurteilung (Funktionskontrolle)
- Einsatz eines vom Sterilisator unabhängigen Messsystems
- Prüfung der leeren Kammer, von Testbeladungen oder mit Prüfkörpern
= durch Hersteller oder Händler des Sterilisators
- PQ, Leistungsbeurteilung (Leistungskontrolle)
- Messung der Parameter im realen Gut
- Vor Ort oder im Testlabor
= Aufgabe des Betreibers/Anwenders
Freigabe der sterilisierten Chargen (soweit nach Sterilisatoren-Art zutreffend)
Die Freigabe ist die rechtlich wesentlichste Entscheidung und ist solange wie die Patientenakten aufzubewahren. Sie umfasst:
Datum, Chargennummer, Chargeninhalt (Art der Güter), Sterilisationsparameter (Zeit, Temperaturen, Drücke als Ablesedokumentation
oder Ausdruck) im Rahmen der Herstellerspezifikation bzw. Validierung, Beurteilung als einwandfrei: Vakuumtest, B
D-Test, Chargenkontrolle, Unversehrtheit, Trockenheit, Unterschrift.
Lagerung der Instrumente
Offene Lagerung unverpackter, desinfizierter Instrumente: keine rechtsverbindliche Vorgabe, bis 4 h
Geschützte Lagerung unverpackter, desinfizierter Instrumente: keine rechtsverbindliche Vorgabe, bis 48 h
Offene Lagerung verpackter, sterilisierter Instrumente: max. 48 h, Lagerungsart soll aber vermieden werden
Geschützte Lagerung verpackter, sterilisierter Instrumente: max. 6 Monate
Behandlungsausstattung für Hausbesuche
Prinzip: je Patient und Behandlung ein in der Praxis aufbereitetes Instrument, sinnvoll: Instrumente nicht nach kompletten Sets,
sondern je Instrumentengruppe ein Behälter, z. B. ein Behälter für Haut-Zangen, ein Behälter für Sondierinstrumente, etc., Setzusammenstellung
vor Ort je nach Bedarf.