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Instrumente Zubehör Praxisbedarf

 

 

Heißluftsterilisatoren

Sterilisierendes Agens: heiße Luft, trockene Hitze. Probleme: Luft ist ein schlechter Wärmeleiter, daher schlechter Wärmeübergang und lange Ausgleichs- und Sterilisierzeiten erforderlich (z. B. 180 °C, 30 min), Heißluftstromschatten. Wärmeübergang nicht möglich (gestapelt/zu eng). Geeignet für Podologie/Fußpflege?: Ja, weil ausschließlich massive Medizinprodukte ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung zur Anwendung kommen. Ausnahme: Oberfläche der wieder aufbereitbaren Schleif- und Fräsköpfe, die vorher im US-Bad zu reinigen sind. Verpackungsmittel für Sterilgüter: Alufolie: einlagig für Verbrauch innerhalb von 48 h und geschützter Lagerung, zweilagig (zweimal einpacken) für geschützte Lagerung > 48 h, Metallkästen. Anwendung: viruswirksame Desinfektion unverpackter MP: für „semikritische A-MP“. Sterilisation verpackter Sterilisiergüter: für „kritische A- und B-MP“. Sterilisation unverpackter Sterilisiergüter: für gezielte Entnahmen aus dem Sterilisator und Behandlungen in der Praxis (Sterilisator steht in diesem Fall in der Nähe des Behandlungsplatzes), Sterilisator dient als „Verpackung“.

Dampfsterilisatoren (Autoklaven)

Sterilisierendes Agens: das nach der Kondensation des Sattdampfes auf der Oberfläche vorhandene heiße Wasser. Probleme: z. B. kein Sattdampf, nicht kondensierbare Gase im Dampf und chemische Ablagerungen auf den Instrumenten bei Einsatz von Trinkwasser (daher entsalztes Wasser einsetzen). Geeignet für Podologie/Fußpflege?: Ja, z. B. geeignete Typ S-Sterilisatoren mit Kühlung und Trocknung für die „unverpackte Desinfektion“ und „verpackte“ Sterilisation“ der massiven Güter. Effektivere Wirkung bei den Schleif- und Fräsköpfen in den „Tälern“. Verpackungsmittel für Sterilgüter: Asepturfolientüten: 1 Seite Folie/1 Seite Papier, Schweißgerät erforderlich, Kassetten oder Container mit wechselbaren papiernen oder textilen Filtern

Autoklaven-Typen nach DIN EN 13060

Typ B: z. B. 3 – 4 Vorvakua, Vakuum bis 150 – 100 mbar, Luft- oder Wasserkühlung, Vakuum- oder Lufttrocknung = in Podologie-/ Fußpflege-Praxen geeignet aber nicht erforderlich, da nur massive Güter vorhanden. Typ S: 1 – 2 Vorvakua bzw. thermodynamische Vakua, auch Überdruckverfahren, Kühlung und Trocknung = in Podologie-/ Fußpflege-Praxen geeignet, wenn die verpackten Sterilisiergüter vom Sterilisatorhersteller spezifiziert sind. Typ N: Dampfströmungsverfahren, evtl. im Überdruck, keine Kühlung und Trocknung = in Podologie-/Fußpflege-Praxen nicht geeignet, da für verpackte Güter ungeeignet und Güter nicht getrocknet werden (nicht lagerfähig) Validierung von Kleinsterilisatoren

Die Validierung besteht aus: - IQ, Abnahmebeurteilung (Installationskontrolle) - Prüfung der Dokumentation und Sicherheitseinrichtungen - Raumbedarf, Raumtemperatur und Luftfeuchte, Betriebsmittel, Entsorgung, Zyklusablauf, Luftleckage = durch Hersteller oder Händler des Sterilisators, -OQ, Funktionsbeurteilung (Funktionskontrolle) - Einsatz eines vom Sterilisator unabhängigen Messsystems - Prüfung der leeren Kammer, von Testbeladungen oder mit Prüfkörpern = durch Hersteller oder Händler des Sterilisators - PQ, Leistungsbeurteilung (Leistungskontrolle) - Messung der Parameter im realen Gut - Vor Ort oder im Testlabor = Aufgabe des Betreibers/Anwenders Freigabe der sterilisierten Chargen (soweit nach Sterilisatoren-Art zutreffend) Die Freigabe ist die rechtlich wesentlichste Entscheidung und ist solange wie die Patientenakten aufzubewahren. Sie umfasst: Datum, Chargennummer, Chargeninhalt (Art der Güter), Sterilisationsparameter (Zeit, Temperaturen, Drücke als Ablesedokumentation oder Ausdruck) im Rahmen der Herstellerspezifikation bzw. Validierung, Beurteilung als einwandfrei: Vakuumtest, B D-Test, Chargenkontrolle, Unversehrtheit, Trockenheit, Unterschrift.

Lagerung der Instrumente

Offene Lagerung unverpackter, desinfizierter Instrumente: keine rechtsverbindliche Vorgabe, bis 4 h Geschützte Lagerung unverpackter, desinfizierter Instrumente: keine rechtsverbindliche Vorgabe, bis 48 h Offene Lagerung verpackter, sterilisierter Instrumente: max. 48 h, Lagerungsart soll aber vermieden werden Geschützte Lagerung verpackter, sterilisierter Instrumente: max. 6 Monate

Behandlungsausstattung für Hausbesuche

Prinzip: je Patient und Behandlung ein in der Praxis aufbereitetes Instrument, sinnvoll: Instrumente nicht nach kompletten Sets, sondern je Instrumentengruppe ein Behälter, z. B. ein Behälter für Haut-Zangen, ein Behälter für Sondierinstrumente, etc., Setzusammenstellung vor Ort je nach Bedarf.